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Ihre IT-Umgebung ist es wert, ernst genommen zu werden.

Ich biete für Kleingewerbe, Vereine, Einzelunternehmungen und den Mittelstand umfassenden Service und Unterstützung bei der Herausforderung, die Anforderungen an eine Moderne IT-Infrastruktur zu erfüllen.  

Sie haben Ihre IT-Umgebung bisher selbst administriert, besitzen keine eigene Internetpräsenz um Ihr Unternehmen zeitgemäß zu präsentieren und die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit stellen Sie vor ungeahnte Probleme. 

Hierbei unterstütze ich Sie gerne, damit Sie sich auf das wesentliche konzentrieren können.

Auf Ihre tägliche Arbeit.












Ganzheitliche Betrachtung und Umsetzung von Informationssicherheit und Datenschutz



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19.12.2018

EU-DSGVO muss umgesetzt werden

Seit Mai 2018 ist die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam, nachdem sie bereits Mai 2016 in Kraft getreten ist. Muss Sie nun zwingend umgesetzt werden. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist die Leitung zuständig und verantwortlich.
Für Geschäftsführer gilt hier § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) “Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“.

_Die DSGVO- Muss umgesetzt werden_
Die meisten Landesdatenschutzbehörden haben in den letzten Monaten ein Auge zugedrückt und eine im Gesetz nicht vorgesehene freiwillige Karenzzeit eingeschoben.
In diesem Zeitraum sollten Organisationen die Gelegenheit letztmalig nutzen, die rechtlichen Verpflichtungen aus der EU-DSGVO in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Unternehmen und den Landesdatenschutzgesetzen für Landesbehörden und kommunale Einrichtungen umzusetzen.
Ende Oktober wurde ein erstes Bußgeld in höhe von 400.00 Euro gegen ein portugiesisches Krankenhaus verhängt. Grund war der leichtfertige Umgang mit Patientendaten.
Das LfDI Baden-Württemberg hat ende November das erste Bußgeld in höhe von 20.000 Euro gegen einen Social-Media-Anbieter verhängt.
Weitere Bußgelder und verstärkt Sanktionen in Form von Auflagen haben die deutschen Landesdatenschutzbehörden angekündigt.
Abgesehen von Bußgeldern und Sanktionen, geht mit Datenschutzverstößen auch ein Imageschaden für das betroffene Unternehmen einher.



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